Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01.01.2024
1. Allgemeines
1.1 Für alle, auch alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese haben Vorrang vor anderslautenden Geschäftsbedingungen des Bestellers, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich zu.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, sollten wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers unsere Leistung an ihn bereits vorbehaltlos ausgeführt haben.
1.2 Unsere Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt, sollte diesen nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widersprochen werden.
1.3 Die Unwirksamkeit einer einzeln genannten Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit sonstiger Festlegungen.
1.4 Abtretungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.
1.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
1.6 An Abbildungen, Angeboten, Beschreibungen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor. Diese dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht, noch für einen anderen, als den vereinbarten Zweck, verwendet werden. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Auftrages und/oder sollte der Auftrag nicht erteilt werden, unverzüglich zurückzugegeben. Bei jedem Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Kunde zur Zahlung der nach der GOA (Gebührenordnung für Architekten) zu berechnenden Gebühren verpflichtet.
2. Preise und Zahlungen
2.1 Zahlungen sind entsprechend den jeweils ausgewiesenen und übereinstimmenden Bedingungen im Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung zum jeweiligen Geschäftsvorgang zu leisten.
2.2 Vertreter und Firmenangehörige sind ohne ausdrückliche und schriftliche Inkassovollmacht des Firmeninhabers nicht inkassoberechtigt.
2.3 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaiger Verzugszinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 10% in Rechnung gestellt, ohne dass es hierfür einer vorher gehenden Inverzugsetzung bedarf.
2.4 Mängel-, Schadenersatz- oder sonstige Gegenansprüche des Bestellers stehen dem Besteller nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt und/oder unbestritten ist.
2.5 Im Falle des Rücktritts nach Auftragserteilung sind wir berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Hierfür gelten 25% der Auftragssumme bei bereits erfolgter Teilleistung sowie 25% der Restleistung als entgangener Gewinn ohne Nachweis als vereinbart.
2.6 Der Preis für bereits erbrachte Leistungen würde in diesen Fällen zur sofortigen Zahlung fällig. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden, als die vorstehend genannten Pauschalleistungen, entstanden ist.
3. Fristen
3.1 Vereinbarte Fristen beginnen erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung, der Beibringung erforderlicher Genehmigungen sowie in Erfüllung von vereinbarten Anzahlungen.
3.2 Umstände, welche unsere Leistung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie (z. B.) höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen oder dergleichen – auch in Betrieben unserer Lieferanten – sowie Verzögerungen durch Speditionen, entbinden uns für die Dauer der Behinderungen oder deren Nachwirkungen von der Leistungspflicht und verlängern unsere Fristen in angemessener Form.
3.3 Aufgrund von schuldhafter Überschreitung von Terminen zur Leistungserbringung um mehr als zwei Wochen kann der Besteller uns eine Nachfrist von weiteren zwei Wochen setzen, mit der Androhung, auf Erfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Versand
4.1 Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und auf eigene Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Verlustes und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr gehen bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen und/oder Institutionen über.
4.2 Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, bewirken wir die Versendung auf einem nach eigenem Ermessen besten Wege.
4.3 Der Besteller trägt die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer (bei Bedarf) vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
5. Gewährleistungsansprüche
5.1 Unsere Leistung ist am Tage der Fertigstellung vom Besteller abzunehmen. Die Abnahme gilt spätestens mit dem Ablauf von weiteren 8 Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung unserer Leistung oder mit dem Beginn der Benutzung als erfolgt.
5.2 Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Vortragspflichten (§ 377 sowie § 381 HGB) nachgekommen ist. Mängelrügen können nur detailliert und schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Fertigstellung erhoben werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung einer Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für einen nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
5.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen und/oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich sein, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
5.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
5.5 Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von uns erbrachten Leistungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlassung oder natürliche Abnutzung entstanden sind, haften wir nicht. Nachbesserungen, die ohne unser Einverständnis von dritter Seite ausgeführt werden, gehen zu Lasten des Bestellers und führen zur Löschung unserer Gewährleistungsansprüche.
5.6 Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränken sich unsere Gewährleistungspflichten auf die Abtretung der uns gegen unseren Lieferanten wegen etwaiger Mängel zustehenden Ansprüche.
6. Haftung
6.1 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Nachunternehmer beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Die Einschränkungen der Punkte 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Nachunternehmer, sollten Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4 Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Selbiges gilt für Ansprüche des Bestellers gemäß dem ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz).
6.5 Schadenersatzansprüche jeglicher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund können nur bis zum Höchstwert der von uns erbrachten Leistung geltend gemacht werden und beschränken sich auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.
7.2 Vor der vollständigen Bezahlung ist eine Veräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig.
7.3 Unsere Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
7.4 Soweit der Käufer unsere Ware verarbeitet oder umbildet, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und/oder Enderzeugnissen.
7.5 Die aus einer eventuellen Weiterveräußerung und/oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit in vollem Umfang an uns zur Sicherung ab, auch insoweit, sollten unsere Waren bereits verarbeitet sein.
8. Erfüllungsort
8.1 Soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig sein sollte, gilt Leipzig als Erfüllungsort und Gerichtsstand als vereinbart.